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   BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03   

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https://dejure.org/2004,2721
BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03 (https://dejure.org/2004,2721)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2004 - 2 BvR 669/03 (https://dejure.org/2004,2721)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2004 - 2 BvR 669/03 (https://dejure.org/2004,2721)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 10 EMRK; § 69 Abs. 2 StVollzG; § 70 Abs. 3 StVollzG; § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG
    Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung technischer Einrichtungen; Eingriff; Gefahr unkontrollierter Übermittlung von Nachrichten in den Strafvollzug durch einen "SMS-Chat"; Widerruf einer Besitzerlaubnis: Abwägung der Belange des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Informationsfreiheit eines Strafgefangenen durch Unterbindung der Nutzung von Videotextseiten

  • Wolters Kluwer

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde; Entzug der Besitzerlaubnis für eine Fernbedienung zur Hinderung am Empfang des Videotextes bei einem Inhaftierten in einer Justizvollzugsanstalt; Voraussetzungen für die Gestattung des Besitzes eigener Hörfunkgeräte und ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a i; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StVollzG § 69 Abs. 2; ; StVollzG § 70 Abs. 3; ; StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Empfang von Videotext in der Strafhaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 105
  • NJW 2004, 2960
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    Widerruft die Justizvollzugsanstalt nach diesen Vorschriften die Erlaubnis zum Besitz eines Zubehörteils, auf das der Gefangene für den Empfang von Videotext angewiesen ist, so muss die Anstalt dabei dessen von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützter Informationsfreiheit Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 27, 71 m.w.N.; 34, 384 ).

    Denn ein solcher Widerruf greift in das von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht des Gefangenen ein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen, zu denen Videotextseiten gehören, ungehindert zu unterrichten (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 27, 71 ; 33, 52 ; 103, 44 ).

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    a) Freiheitsrechte von Gefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 89, 315 ).

    Die Auslegung und Anwendung grundrechtseinschränkender oder zu Einschränkungen ermächtigender Regelungen ist ihrerseits durch die berührten Grundrechtspositionen gebunden und begrenzt (vgl. BVerfGE 89, 315 ).

  • OLG Celle, 14.08.2001 - 3 Ws 318/01

    Justizvollzugsanstalt; Freiheitsstrafe ; Videotextempfang;

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    Diese Einschätzung lässt Anhaltspunkte für Willkür (vgl. BVerfGE 18, 95 ; 34, 369 ; 70, 93 ) nicht erkennen (vgl. auch OLG Celle, NStZ 2002, S. 111 ).

    Insbesondere lässt die Erwägung, ein Vertrauen des Beschwerdeführers auf den Fortbestand der Besitzerlaubnis für seine Fernbedienung sei von vornherein nur eingeschränkt schutzwürdig gewesen, da er nicht damit habe rechnen können, dass diese Erlaubnis auch angesichts neuer technischer Nutzungsmöglichkeiten erhalten bleiben werde (vgl. auch OLG Celle, NStZ 2002, S. 111 ), verfassungsrechtliche Fehler nicht erkennen.

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    a) Freiheitsrechte von Gefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 89, 315 ).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    Denn ein solcher Widerruf greift in das von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht des Gefangenen ein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen, zu denen Videotextseiten gehören, ungehindert zu unterrichten (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 27, 71 ; 33, 52 ; 103, 44 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    Nach den geltenden Maßstäben für die Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ) ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 2002 - 2 BvR 835/02 -).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    c) Beim Widerruf einer Besitzerlaubnis gemäß § 70 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 StVollzG hat die Justizvollzugsanstalt den Grundsatz des Vertrauensschutzes als Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips zu beachten (vgl. BVerfGE 59, 128 m.w.N.; 72, 200 ).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    Der Schutzbereich der Informationsfreiheit erstreckt sich auch auf die Beschaffung und Nutzung technischer Einrichtungen, die eine an die Allgemeinheit gerichtete Information erst individuell erschließen (vgl. BVerfGE 90, 27 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, denn sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
    c) Beim Widerruf einer Besitzerlaubnis gemäß § 70 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 StVollzG hat die Justizvollzugsanstalt den Grundsatz des Vertrauensschutzes als Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips zu beachten (vgl. BVerfGE 59, 128 m.w.N.; 72, 200 ).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug -

  • BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 697/02

    Zum Besitzrecht eines Strafgefangenen bzgl eines EDV-Geräts gem StVollzG § 70

  • BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14

    Strafvollzugsrecht (effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Nachprüfung

    Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob die Rechtsbeschwerde auch deshalb als zulässig anzusehen gewesen wäre, weil das Landgericht verkannt hat, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Strafgefangenen grundsätzlich einen Anspruch auf den Empfang von Rundfunksendungen gewährt (vgl. BVerfGE 79, 29 ; BVerfGK 3, 105 ; vgl. auch zur Untersuchungshaft BVerfGE 15, 288 ; 35, 307 ; vgl. zur Sicherungsverwahrung BVerfGK 17, 429 ).
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung;

    b) Diesen Grundsätzen, die auch für Maßnahmen im Strafvollzug gelten (vgl. BVerfGK 3, 105 m.w.N.), hat die Strafvollstreckungskammer nicht Rechnung getragen.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 3 Ws 841/08

    Nichtraucherschutz im Maßregelvollzug: Generelles Rauchverbot in psychiatrischem

    Vielmehr darf angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen die Untergebrachte im besonderen Maße auf den Bestand der Rechtsposition vertrauen, solange sie mit dieser verantwortungsbewusst umgegangen ist und in ihrer Person keine Ausschlussgründe verwirklicht hat (vgl. BVerfG, ZfStrVo 1995, 50; Senat, ZfStrVo 2001, 248) und kein überragenden Interesse der Sicherheit und Ordnung dem Fortbestand der Erlaubnis entgegensteht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2960).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 3 Ws 847/08

    Nichtraucherschutz im Maßregelvollzug: Generelles Rauchverbot in psychiatrischem

    Vielmehr darf angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen der Untergebrachte im besonderen Maße auf den Bestand der Rechtsposition vertrauen, solange er mit dieser verantwortungsbewusst umgegangen ist und in seiner Person keine Ausschlussgründe verwirklicht hat (vgl. BVerfG, ZfStrVo 1995, 50; Senat, ZfStrVo 2001, 248) und kein überragenden Interesse der Sicherheit und Ordnung dem Fortbestand der Erlaubnis entgegensteht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2960).
  • OLG Koblenz, 15.04.2019 - 2 Ws 131/19

    Zulässigkeit der Unterbindung des Teletextempfangs eines Strafgefangenen

    Dies dient der Verwirklichung des auch für Gefangene geltenden Grundrechts auf Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, welches das Recht beinhaltet, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (vgl. BVerfG, 1 BvR 2623/95 v. 24.01.2001 - BVerfGE 103, 44 ); hierzu gehören auch Video- bzw. Teletextseiten (BVerfG, 2 BvR 669/03 v. 15.03.2004 - BVerfGK 3, 105 ).
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